Taxiwitze   …………………...viel Spaß dabei!

Tarifpflicht

Die Preise für eine Fahrt mit dem Taxi im Pflichtfahrgebiet werden vom Kreis Minden-Lübbecke, Straßenverkehrsamt, vorgegeben und sind in der Taxitarifordnung veröffentlicht.  Die Preise einer Taxifahrt setzen sich aus einer Grundgebühr und dem Preis für die zurückgelegte Strecke zusammen. Tagsüber(6-22 Uhr) liegt der Grundpreis bei 3,60 €, der Kilometer schlägt mit 2,20 € zu Buche. Im Nachttarif (22-6 Uhr) und an Feiertagen liegt der Grundpreis bei 4,10 € und der Kilometer kostet 2,30 €. Bei Wartezeit fallen 60 Cent pro Minute an.

Zur Einhaltung dieser Taxitarife sind sämtliche Taxiunternehmen im Kreis Minden-Lübbecke verpflichtet.

Rechnungsfahrten

 

Für alle unsere Kunden bieten wir alle unsere Dienstleistungen auf Rechnung an (Bonität vorausgesetzt). Die Rechnungsstellung kann monatlich, wöchentlich oder pro Fahrt, erfolgen. Zusätzlich für Firmenkunden bieten wir auf Wunsch gegliederte Rechnungen nach Kostenstellen, Abteilungen usw. an. Sprechen Sie uns an und wir richten Ihnen ein Kundenkonto ein! 05772-3000 oder 05771-844

Wissenswertes und Sonstiges

Alkohol am Steuer

 

Alkohol und Drogen führen leider immer wieder zu Verkehrsunfällen und damit auch zu Führerscheinverlust und was noch schlimmer ist, zu schlimmen Unfällen. Alkohol beeinflusst die Koordinationsfähigkeit der Muskulatur und führt zu Störungen der Feinmotorik, der Sprech- und Augenmuskulatur. Das Gleichgewichtsorgan wird gestört und die Reaktionszeit verlangsamt. Die Auffassungsgabe wird vermindert und die Aufmerksamkeit gestört. Unser Tipp: Bestellen Sie ein Taxi und lassen Sie sich sicher nach Hause bringen. Eine Taxifahrt ist billiger als der Verlust eines Führerscheins.


Bei einer Ordnungswidrigkeit drohen Geldbußen bis zu 1.500,-- Euro nach § 24 StVG und zwar im Regelfall:

o    bei Ersttätern 250,-- Euro und 1 Monat Fahrverbot  

o bei Wiederholungstätern 500,-- Euro und drei Monate Fahrverbot

o bei Mehrfachtätern 750,-- Euro und drei Monate Fahrverbot


Bei einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 Promille drohen 250,-- Euro Geldbuße und 4 Punkte im Verkehrszentralregister. Ein Fahrverbot wird regelmäßig für einen Monat verhangen. Schließlich riskieren Sie bei Alkoholisierung (ab 0,5 Promille) Ihren Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeughaftpflicht- oder Vollkaskoversicherung, wenn ein Unfall alkoholbedingt ist. Übrigens:  Auch wer als Mofa- oder Fahrradfahrer mit erheblicher Alkoholisierung im Straßenverkehr auffällig wird, riskiert seine

Fahrerlaubnis, da seine generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr fraglich sein kann .

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